Die Konkursverwaltung hält hiermit namens der Konkursmasse der Piccor AG ausdrücklich fest, dass:

  • sie nicht in die bestehenden Verträge eintritt, welche ein Dauerschuldverhältnis betreffen;
  • sie keine generelle Zustimmung zur Weitererfüllung der Verpflichtungen aus solchen Dauerschuldverhältnissen abgegeben hat;
  • sich aus einer allfälligen nach dem 19. Dezember 2018 weiter laufenden Bezahlung von Leistungen aus solchen Dauerschuldverhältnissen keine ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Konkursmasse ableiten lässt, sondern dass diese Zahlungen völlig unpräjudiziell erfolgen.