26. März 2021: Öffentlicher Schuldenruf gemäss Art. 232 SchKG und erstes Gläubigerzirkular

Am 26. März 2021 wurde die Konkurseröffnung über die Piccor AG mitsamt Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderung oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) bis zum 26.04.2021 per E-Mail oder per Post an die untenstehende Adresse einzugeben. Wir bitten Sie diesfalls, das Formular «Forderungseingabe» zu verwenden und die Hinweise für die Forderungsanmeldung auf dem Formular zu beachten. Gläubiger, welche ihre Forderungen schon angemeldet haben, müssen diese nicht nochmals anmelden. Eine erneute Forderungsanmeldung hätte nur unnötigen Aufwand und Kosten zur Folge.

Baur Hürlimann AG
Dr. iur. Daniel Hunkeler
Bahnhofplatz 9
Postfach 1175
8021 Zürich
oder per E-Mail: info@piccor-konkurs.ch



Gläubigerzirkulare


Das 2. Gläubigerzirkular vom 26. Oktober 2021 kann von Gläubigern via E-Mail an info@piccor-konkurs.ch bestellt werden.

Das 1. Gläubigerzirkular inkl. 1. Sachstandsbericht kann von Gläubigern via E-Mail an info@piccor-konkurs.ch bestellt werden. Aufgrund der COVID 19-Pandemie hat das Konkursamt Zug angeordnet, dass die Gläubiger ihre Rechte im Zusammenhang mit der ersten Gläubigerversammlung schriftlich ausüben.



1. August 2020: Öffentlicher Schuldenruf und erste Gläubigerversammlung

Das Konkursamt Zug konnte seit Eröffnung des Konkursverfahrens ausreichend liquide Aktiven aus dem Ausland in die schweizerische Konkursmasse admassieren, um ein ordentliches Konkursverfahren durchzuführen. Der öffentliche Schuldenruf gemäss Art. 232 SchKG erfolgt aller Voraussicht nach in der zweiten Jahreshälfte 2020. Die dem Konkursamt bekannten Gläubiger erhalten eine Spezialanzeige (vgl. Art. 233 SchKG). Für die Berechnung von allfälligen Fristen ist das Datum der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch) massgeblich. Die erste Gläubigerversammlung findet innerhalb von 20 Tagen ab Bekanntmachung des Schuldenrufs statt (vgl. Art. 232 Abs. 2 Ziff. 5 SchKG).  Das Genaue Datum, der Ort und die Verhandlungsgegenstände werden zusammen mit dem Schuldenruf bekanntgegeben.

Das weitere Vorgehen und insbesondere die physische Durchführung der Gläubigerversammlung ist von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie bzw. von den durch die Behörden in diesem Zusammenhang angeordneten Massnahmen abhängig. Die Konkursverwaltung wird die sich bietenden Möglichkeiten fortlaufend prüfen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens empfehlen wir weiterhin die regelmässige Konsultation dieser Website. Fragen zum Verfahren können über info@piccor-konkurs.ch an Baur Hürlimann Rechtsanwälte gestellt werden.»

19. Dezember 2018: Konkurseröffnung über die Piccor AG

Mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 hat das Kantonsgericht des Kantons Zug die Piccor AG, mit Sitz in Baar, gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Der Konkurs-Entscheid ist am 3. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen. Für die Abwicklung des Konkursverfahrens hat das Konkursamt Zug die Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG als Hilfsperson beigezogen.

Das Konkursamt Zug und dessen Hilfsperson verschaffen sich in einer ersten Phase einen Überblick über die Verhältnisse rund um die Piccor AG. Es wird u.a. ein Inventar über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen aufgenommen und alsdann werden die zur Sicherung des Vermögens erforderlichen Massnahmen ergriffen.

Die Gläubiger werden durch die Konkursverwaltung in regelmässigen Abständen über den aktuellen Stand des Verfahrens orientiert. Aufgrund der hohen Arbeitslast können Medien- und Gläubigeranfragen nicht individuell beantwortet werden. Wir bitten um entsprechendes Verständnis.