1. Am 26. März 2021 wurde die Konkurseröffnung über die Piccor AG mitsamt Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderung oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) bis zum 26.04.2021 per E-Mail oder per Post an die untenstehende Adresse einzugeben. Wir bitten Sie diesfalls, das Formular «Forderungseingabe» zu verwenden und die Hinweise für die Forderungsanmeldung auf dem Formular zu beachten. Gläubiger, welche ihre Forderungen schon angemeldet haben, müssen diese nicht nochmals anmelden. Eine erneute Forderungsanmeldung hätte nur unnötigen Aufwand und Kosten zur Folge.

    Baur Hürlimann AG
    Dr. iur. Daniel Hunkeler
    Bahnhofplatz 9
    Postfach 1175
    8021 Zürich
    oder per E-Mail: info@piccor-konkurs.ch

  2. Gläubigerinformationen:


    Das 2. Gläubigerzirkular vom 26. Oktober 2021 kann von Gläubigern via E-Mail an info@piccor-konkurs.ch bestellt werden.

    Das 1. Gläubigerzirkular und 1. Sachstandsbericht kann von Gläubigern via E-Mail an info@piccor-konkurs.ch bestellt werden. Aufgrund der COVID 19-Pandemie hat das Konkursamt Zug angeordnet, dass die Gläubiger ihre Rechte im Zusammenhang mit der ersten Gläubigerversammlung schriftlich ausüben.

  3. Es werden auch Forderungseingaben entgegengenommen, wenn kein Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Für diese Personen gilt aber – unabhängig davon, ob ihnen direkt Korrespondenz zugestellt wird – als rechtlich verbindlicher Zustellort einzig das Konkursamt. Den Gläubigern im Ausland ohne Zustellungsort in der Schweiz werden dementsprechend keine Zirkulare zwecks Beschlussfassung zugestellt. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, die Zirkulare auf www.piccor-konkurs.ch jeweils informationshalber einzusehen. Rechtlich verbindlich und für den Beginn des Fristenlaufes massgeblich bleibt für diese Gläubiger einzig die Zustellung der Zirkulare beim Konkursamt Zug als Zustellungsort.

  4. Die Anspruchsteller sind alleine für die korrekte und vollständige Anmeldung ihrer Ansprüche verantwortlich. Weder das Konkursamt Zug noch die Hilfsperson nehmen eine beratende Funktion wahr und sie können die Anspruchsteller auch nicht rechtlich vertreten.

  5. Aufgrund der hohen Anzahl von Anlegern werden E-Mailanfragen grundsätzlich nicht individuell beantwortet. Ebenso erfolgen grundsätzlich keine Empfangsbestätigungen für eingehende Schreiben und E-Mails. Aktuelle Informationen zum Konkursverfahren werden aber fortlaufend auf der Homepage publiziert.

  6. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass weder mit der vorliegenden und / oder künftigen Mitteilung(en) noch mit anderen Hinweisen zur Art und Weise der Forderungsanmeldung in irgendeiner Weise Ansprüche im laufenden Konkursverfahren anerkannt werden. Über die rechtliche Anerkennung von Ansprüchen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des sog. Kollokationsverfahrens (vgl. hierzu auch «Ablauf Konkursverfahren») zu entscheiden sein.