Wie ist der Ablauf des Konkursverfahrens?

Die Konkursverwaltung führt die Liquidation des Unternehmens durch. Sie zieht Forderungen bei Schuldnern des Unternehmens ein und verwertet diese, damit das Vermögen unter den Gläubigern verteilt werden kann. Passivseitig erfolgt die Erwahrung der Konkursforderungen und die Kollokation der Gläubiger. Die Konkursverwaltung prüft die Forderungseingaben und entscheidet über deren Anerkennung im Konkursverfahren, wobei dieser Entscheid gerichtlich angefochten werden kann. Gläubiger können sowohl ihre eigene Nichtzulassung (positive Kollokationsklage) als auch die Zulassung von anderen Gläubigern (negative Kollokationsklage) anfechten. Nach Eingang des Erlöses der ganzen Konkursmasse und nachdem der sog. Kollokationsplan in Rechtskraft erwachsen ist, kommt es zur Verteilung und zum Abschluss des Verfahrens.